Die Anforderungen an den Datenschutz sind seit der DSGVO und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gestiegen – Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden. Auch wenn Sie von der Unternehmensgröße her keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, müssen Sie die Vorschriften der DSGVO einhalten und entsprechende umfangreiche Dokumentationen erstellen.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei oder nehmen Ihnen dies soweit wie möglich ab, damit Sie sich voll auf Ihre eigentliche Unternehmenstätigkeit konzentrieren können.
Folgende Leistungen sind in unserem Datenschutz-Paket enthalten:
Erstellung von Verarbeitungverzeichnissen
Für jede Tätigkeit, bei der Sie personenbezogene Daten verarbeiten, muss ein detailliertes Verarbeitungsverzeichnis geführt werden. Einmal erstellt muss dieses in regelmäßigen Abständen überprüft, angepasst und ergänzt werden. Neben einer Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit, sind in dem Verzeichnis z.B. auch die gesetzliche Grundlage, auf der die Verarbeitung beruht, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Löschfristen und einiges mehr aufzulisten. Wir erstellen für Sie ein umfangreiches und übersichtliches Verarbeitungsverzeichnis, das den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entspricht.
Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen
Wenn Sie personenbezogene Daten weitergeben (z.B. an ein externes Buchhaltungsbüro, eine Druckerei, ein Unternehmen zur Aktenvernichtung, etc.), über Ihre Internetseite personenbezogene Daten erhoben und weitergeleitet werden (z.B. Newsletter-Provider, Hosting- bzw. Shop-Anbieter, Analyse-Dienste, etc.) oder Ihre Web-Agentur per Fernwartung oder Zugriffsberechtigung auf Ihren internen Kundenbereich zugreifen kann, benötigen Sie mit diesen Dienstleistern einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der bestimmte Mindestinhalte und -anforderungen beinhalten muss. Verarbeiten Sie selbst personenbezogene Daten für jemanden anderen, muss auch dieser mit Ihnen solch einen Vertrag abschließen und Sie müssen als Anhange eine Liste Ihrer "technischen und organisatorischen Maßnahmen" (TOM) zur Einhaltung eines entsprechenden Datenschutzniveaus beifügen. Wir prüfen die Verträge bezüglich der enthaltenen Mindestanforderungen, bewerten die TOM Ihres Dienstleisters und sind Ihnen behilflich bei der Erstellung eigener Auftragsverarbeitungsverträge.
Prüfung der Informationspflichten
Wenn Sie Informationen von einem Website-Besucher verarbeiten, müssen Sie diesen auch ausführlich darüber informieren, welche Daten Sie erheben, für welche Zwecke Sie seine Daten verwenden, welche Rechte er hat, wie er der Verarbeitung seiner Daten widersprechen kann, etc. Dies wird zwar bereits allgemein über die Datenschutzerklärung der Website erledigt, sobald der Besucher jedoch seine Daten über die Internetseite eingibt, muss er direkt über die Verwendung dieser Daten informiert werden. Auch bei Bestellabwicklungen können zusätzliche Informationspflichten entstehen. Wir prüfen Ihre Datenschutzerklärung, aktualisieren und ergänzen diese bei Bedarf und überprüfen auch die Eingabe- und Bestellprozesse, ob weitere Datenschutzinformationen von Nöten sind.
Erstellung eines Löschkonzeptes
Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist nicht unbegrenzt erlaubt. Vielmehr fordert die DSGVO das "Recht auf Vergessenwerden". Dies bedeutet, das Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie dies aus einem berechtigten Interesse heraus oder durch Rechtsvorschriften geboten ist. Gibt es keinen haltbaren Grund mehr, personenbezogene Daten zu Speichern, müssen diese unverzüglich gelöscht werden. Da für die unterschiedlichen Datenkategorien auch unterschiedliche Aufbewahrungsvorschriften gelten, ist es geboten, hier ein entsprechendes Löschkonzept zu erstellen, welche Daten wann zu löschen sind. Wir analysieren die personenbezogenen Daten, die von Ihnen gespeichert werden und erstellen ein übersichtliches Löschkonzept.
Schulungsunterlagen für Ihre Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter die in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten in Verbindung kommen oder - wenn auch nur theoretisch - darauf zugreifen könnten, müssen bezüglich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss genau dokumentiert werden, so dass sie bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde oder im Falle eines Datenlecks auch nachgewiesen werden kann. Wir erstellen für Sie individuelle Schulungsunterlagen, fertigen eine Vorlage zum Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung an und helfen Ihnen bei der Dokumentation.
Allgemeine Beratung zu datenschutzrelevanten Themen
Sie können sich jederzeit bei datenschutzrelevanten Themen an uns wenden und uns Ihre Fragen stellen. Wenn Sie z.B. neue Geschäftsprozesse einführen oder Ihren Internetauftritt verändern wollen, geben wir Ihnen gerne Hilfestellung, was im Hinblick auf den Datenschutz zu beachten ist. Zudem beantworten wir auch gerne Ihre Fragen bezüglich Beschäftigten-Datenschutz und in Hinblick auf interne Prozesse...und das bei einem gewöhnlichen Umfang ohne Zusatzkosten.
Unser Datenschutz-Paket erhalten Sie für nur EUR 499.-*
Option: Externer Datenschutzbeauftragter
Beschäftigen Sie mindestens 10 Mitarbeiter, die überwiegend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind? Dann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.
Zusätzlich zum Datenschutz-Paket stellen wir noch einen externen TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten, den sie als solchen auch bei der Aufsichtsbehörde benennen können und der sich um alle Belange kümmert.
Wir stellen für Sie einen externen Datenschutzschutzbeauftragten ab 99.- EUR/Monat*
* Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Alle Preise zzgl. MwSt.